SRH Gesundheitszentrum Nordschwarzwald

Reha beantragen.

Mit einer Reha machen wir Sie wieder fit für den Alltag. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Reha beantragen können.

Reha beantragen - so geht's!

“Wie lange dauert ein Reha-Antrag?”, “Wie und an wen ist der Antrag auf Reha zu stellen?” und “Wie muss ich den Reha-Antrag ausfüllen, damit er vom Versicherungsträger genehmigt wird?”

Wir möchten Ihnen die wichtigsten Fragen beantworten und Ihnen vielfältige Informationen zur Beantragung Ihrer Rehamaßnahme Verfügung stellen.

Reha beantragen

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Reha zu beantragen?

Die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme kann aus unterschiedlichen Lebenssituationen heraus stattfinden:

  • direkt aus dem Arbeitsleben heraus.
  • bei Erkrankung/ Arbeitsunfähigkeit (AU)
  • als Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt.

Wie beantrage ich eine medizinische Reha als Heilverfahren ?

Eine medizinische Rehabilitation als Heilverfahren müssen Sie von Ihrer Haus- oder Fachärzt:in verordnen lassen, da diese:r die notwendigen medizinischen Erfordernisse begründen muss. Ist Ihr Kostenträger die „Rentenversicherung“ so stellen Sie einen Antrag auf Reha mit dem Antragsformular „G110“. Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen inklusive entsprechender Krankenhaus- oder Arztberichte mit ein. Anschließend wird die zuständige Versicherung Ihren Antrag prüfen. Eventuell wird zudem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, ein Gutachten über die Notwendigkeit zu erstellen. Bis Sie einen Bescheid über Ihren Reha-Antrag erhalten, kann es ein paar Wochen dauern. Nach Prüfung des Antrags durch den Kostenträger bekommen Sie eine schriftliche Zusage für die Rehabilitation oder einen Ablehnungsbescheid.

Wie beantrage ich eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Soll eine ambulante Rehabilitation im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung mit oder ohne Operation  erfolgen, wird der Antrag  noch während Ihrer Krankenhausbehandlung mit Hilfe des Arztes oder Sozialdienstes des Krankenhauses gestellt.

Das Krankenhaus sendet den ABH-Antrag mit dem erforderlichen Befundbericht und stellt direkt einen Antrag an Ihren Kostenträger.

Ihre Fragen unser Antworten

Reha FAQ

Ja, laut Sozialgesetzbuch § 4 haben Sie einen Anspruch auf die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit. Wurde von ärztlicher Seite festgestellt, dass eine Rehabilitation ein geeignetes Mittel hierfür ist, muss der Kostenträger Ihre Reha übernehmen

Wenn die DRV der Kostenträger Ihrer Reha ist, müssen Sie eine Mindestversicherungszeit erreicht haben. Dafür genügt es, wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in sechs Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Für manche Leistungen kann die Wartezeit allerdings bis zu 5 oder 15 Jahren betragen. Generell gilt, dass Ihre letzte Reha mindestens vier Jahre her sein muss und es kein Ausschlussgrund vorliegt.

Ja, sie sind nach dem sogenannten Wunsch- & Wahlrecht dazu berechtigt, in einer Klinik Ihrer Wahl behandelt zu werden. Die Einrichtung muss jedoch nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein und von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert sein. Bei der Entscheidung wird Ihre persönliche Lebenssituation, wie Ihr Alter, Familienstand oder Ihre Religion berücksichtigt.

Sollte der Kostenträger Ihren Wünschen nicht entsprechen, muss er dies in einem Bescheid begründen. Wir empfehlen Ihnen, diese Aussage genau zu überprüfen. Daraufhin können und sollten Sie gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie eine Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten

 

Auf die Rehabilitand:innen kommen bis auf die Zuzahlungen keine Kosten zu. Die Zuzahlungen betragen zehn Euro pro Tag und sind mit den jeweiligen Kostenträgern abzuklären. Alle sonstigen Kosten werden von Ihrem Rehaträger (beispielsweise der Renten- oder Krankenversicherung) übernommen. Für Minderjährige entfällt die Zuzahlungspflicht.

Nein, während der medizinischen Rehabilitation erhalten Sie eine Bescheinigung der Reha Einrichtung, um von der Arbeit freigestellt zu werden. Diese Bescheinigung beinhaltet den Beginn und das voraussichtliche Ende der Reha. Sie muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden und gilt in diesem Falle als Krankschreibung. Bei einer Reha als Anschlussheilbehandlung sind Sie aufgrund Ihrer Verletzung ohnehin krankgeschrieben  und müssen sich keinen Urlaub nehmen.

Formulare und Online-Antrag

Reha beantragen

Sie möchten Ihre Reha beantragen? 

Antragsformulare und Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, bei Ihrer Krankenkasse und bei Versicherungsämtern.Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung.