SRH Gesundheitszentrum Nordschwarzwald

Gemeinsam Gesund - Gemeinsam zurück in den Alltag

In den SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald sind Begleitpersonen als Unterstützung unserer Rehabilitand:innen herzlich willkommen.

Gemeinsam gesund
Gemeinsam gesund

Ihre Reha mit Begleitperson

Viele Rehabilitand:innen wünschen sich, ihren Aufenthalt gemeinsam mit ihrem Partner:in oder einer nahestehenden Begleitperson zu verbringen. Zudem kann sich die Anwesenheit Ihrer Begleitperson positiv auf den Behandlungsverlauf auswirken. 

Das Einbeziehen von Begleitpersonen in das Behandlungskonzept ist oftmals ein sehr wichtiger Schritt, um zu Hause den erzielten Therapieerfolg zu stabilisieren. 

Gemeinsam zurück in den Alltag

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Einbindung der Begleitperson einen positiven Einfluss auf den Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme beiträgt. Denn die Anwesenheit eines lieben Menschen kann sich gesundheitsfördernd auswirken und damit die Genesung fördern.

Neue Verhaltensweisen können gemeinsam erlernt und und somit nach der Reha noch effektiver zu Hause angewendet werden. 

Genießen Sie die gemeinsame Zeit zusammen, fernab des Alltags, und stärken dabei Ihre Gesundheit als auch Ihre Beziehung.

Mit unserem Angebot für Begleitpersonen können Sie die Reha Ihres Partner:in als Auszeit für die eigene Gesundheit nutzen. 

 

 

Gemeinsam genesen
Gemeinsam genesen

Vorteile einer Reha mit Begleitperson

Die Gesellschaft vertrauter Personen unterstützt bei den meisten Rehabilitand:innen den Genesungsprozess. Oftmals können Angehörige oder Freunde sogar entscheidend zum Rehabilitationserfolg beitragen. In manchen Fällen ist es sogar wichtig, sie in den Rehabilitationsprozess mit einzubinden. Deshalb freuen wir uns, wenn unsere Rehabilitand:innen eine Begleitung mitbringen.

Häufige Fragen

Wichtige Gründe für die Mitaufnahme einer Begleitperson können sein:

  • Die Krankenkasse oder Rentenversicherung (DRV) zahlt den Aufenthalt einer Reha-Begleitperson, wenn diese therapeutische Maßnahmen, Verfahrensregeln und/oder die Nutzung technischer Hilfsmittel im Rahmen der Reha mit einüben soll. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn diese Schulung nicht am Heimatort der Begleitperson angeboten wird. Achtung: Die Zeit für die Einübung und Anleitung der Begleitperson muss nicht über den gesamten Zeitraum der Reha sein, sondern kann u.U. auch kürzer sein als die Rehamaßnahme des Rehabilitand:in.
  • Wenn von einer Begleitperson eine dauerhafte Betreuung des rehabedürftigen Patient:in wegen dessen schwerer Behinderung sichergestellt werden muss, die nicht von der Reha-Einrichtung geleistet werden kann.

Eine Begleitperson (z.B. der Ehepartner) kann während der stationären Reha mit aufgenommen werden, wenn es aus medizinischen und therapeutischen Gründen notwendig ist.

Dies hat der Gesetzgeber im § 11 Abs. 3 SGB V mit folgendem Wortlaut geregelt:

„(3) Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten oder bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus nach § 108 oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Absatz 2 die Mitaufnahme einer Pflegekraft, soweit Versicherte ihre Pflege nach § 66 Absatz 4 Satz 2 des Zwölften Buches durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen.“

Alternativ kann in besonderen Situationen die sog. „Krankenhilfe“ des Sozialhilfeträgers auch die Kosten übernehmen. Für diese Einzelfälle wenden Sie sich bitte an die Reha-Servicestellen.

Eine medizinisch notwendige Begleitperson muss nicht mit dem Reha-Patient:in verwandt sein. So kann z.B. eine vom Patient:in beauftragte Pflegekraft auch eine geeignete Begleitperson sein.

Begleitpersonen erhalten im Normalfall ein separates Einzelzimmer.

Kinder von Begleitpersonen, ab einem Alter von 6 Jahren, sind ebenfalls bei uns herzlich Willkommen. Die Unterbringung von Begleitpersonen erfolgt gemeinsam in einem Einzelzimmer mit Zustellbett. 

  • Begleitperson im Einzelzimmer 105,00 € / Nacht inkl. Verpflegung
  • Begleitperson im Doppelzimmer 70,00 € / Nacht inkl. Verpflegung
  • Kind der Begleitperson 25,00 € / Nacht inkl. Verpflegung

 

 

Auf Wunsch kann die Begleitung medizinisch-therapeutische Leistungen unserer Gruppenangebote in Anspruch nehmen, die separat berechnet werden.

Über die Kosten und weitere Details zu den Aufnahmemöglichkeiten geben unsere Kolleginnen und Kollegen des Patientenservice gerne Auskunft.