Gemeinsam Gesund - Gemeinsam zurück in den Alltag
In den SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald sind Begleitpersonen als Unterstützung unserer Rehabilitanden herzlich willkommen.
In den SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald sind Begleitpersonen als Unterstützung unserer Rehabilitanden herzlich willkommen. Wir bieten Ihnen in unseren Gesundheitszentren die Möglichkeit als Begleitperson den Partner während seiner Rehamaßnahme zu begleiten und dabei sogar auch etwas für seine eigene Gesundheit zu tun.
Ihre Reha mit Begleitperson
Viele Rehabilitanden wünschen sich ihren Aufenthalt gemeinsam mit ihrem Partner oder einer nahestehenden Begleitperson zu verbringen. Zudem kann sich die Anwesenheit Ihrer Begleitperson positiv auf den Behandlungsverlauf auswirken.
Das Einbeziehen von Begleitpersonen in das Behandlungskonzept ist oftmals ein sehr wichtiger Schritt, um zu Hause den erzielten Therapieerfolg zu stabilisieren.
Gemeinsam zurück in den Alltag
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Einbindung der Begleitperson einen positiven Einfluss auf den Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme beiträgt. Denn die Anwesenheit eines lieben Menschen kann sich gesundheitsfördernd auswirken und damit die Genesung fördernn.
Neue Verhaltensweisen können gemeinsam erlent und und somit nach der Reha noch effektiver zu Hause angewendet werden.
Genießen Sie die gemeinsame Zeit zusammen, fernab des Alltags und stärken dabei ihre Gesundheit als auch ihre Beziehung.
Mit unserem Angebot für Begleitpersonen, können Sie die Reha Ihres Partners als Auszeit für die eigene Gesundheit nutzen.
Vorteile einer Reha mit Begleitperson
Die Gesellschaft vertrauter Personen unterstützt bei den meisten Patienten den Genesungsprozess. Oftmals können Angehörige oder Freunde sogar entscheidend zum Rehabilitationserfolg beitragen. In manchen Fällen ist es sogar wichtig, sie in den Rehabilitationsprozess mit einzubinden. Deshalb freuen wir uns, wenn unsere Patienten eine Begleitung mitbringen.
Häufige Fragen
Wichtige Gründe für die Mitaufnahme einer Begleitperson können sein:
- Die Krankenkasse oder Rentenversicherung (DRV) zahlt den Aufenthalt einer Reha-Begleitperson, wenn diese therapeutische Maßnahmen, Verfahrensregeln und/oder die Nutzung technischer Hilfsmittel im Rahmen der Reha mit einüben soll. (Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn diese Schulung nicht am Heimatort der Begleitperson angeboten wird. Achtung: Die Zeit für die Einübung und Anleitung der Begleitperson muss nicht über den gesamten Zeitraum der Reha sein, sondern kann u.U. auch kürzer sein als die Rehamaßnahme des Rehabilitanten.
- Wenn von einer Begleitperson eine dauerhafte Betreuung des rehabedürftigen Patienten wegen dessen schwerer Behinderung sichergestellt werden muss, die nicht von der Reha-Einrichtung geleistet werden kann.
Eine Begleitperson (z.B. der Ehepartner) kann während der stationären Reha mit aufgnommen werden, wenn es aus medizinischen und therapeutischen Gründen notwendig ist.
Dies hat der Gesetzgeber im §11 Abs.3 SGB V mit folgendem Wortlaut geregelt:
„(3) Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten oder bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus nach § 108 oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Absatz 2 die Mitaufnahme einer Pflegekraft, soweit Versicherte ihre Pflege nach § 66 Absatz 4 Satz 2 des Zwölften Buches durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen.“
Alternativ kann in besonderen Situationen die sog. „Krankenhilfe“ des Sozialhilfeträgers auch die Kosten übernehmen. Für diese Einzelfälle wenden Sie sich bitte an die Reha-Servicestellen.
Eine medizinisch notwendige Begleitperson muss nicht mit dem Reha-Patienten verwandt sein. So kann z.B. eine vom Patienten beauftragte Pflegekraft auch eine geeignete Begleitperson sein.
Bei medizinischer Notwendigkeit einer Begleitperson bei der Reha werden die Kosten für den Aufenthalt zu 100 % von der Krankenkasse des Versicherten übernommen. Pro Tag eines stationären Aufenthalts des Versicherten werden für eine Begleitperson 45 € von der Krankenkasse geleistet. Damit werden die Unterkunft sowie Verpflegung der Begleitperson sichergestellt. Wichtig ist ebenfalls, dass Sie als Begleitperson bei einer Reha die Zuzahlung von 10 € pro Tag nicht leisten müssen.
Normalerweise stellen wir ein zusätzliches Bett für die Begleitperson im Zimmer des Patienten . Auf Ihren Wunsch hin ist es jedoch auch möglich, dass Sie nur tagsüber in die Klinik kommen und sich eine Unterkunft im jeweiligen Ort mieten.
Auf Wunsch kann die Begleitung medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, die separat berechnet werden.
Über die Kosten und weitere Details zu den Aufnahmemöglichkeiten geben unsere Kolleginnen und Kollegen des Patientenservice gerne Auskunft.
Ihr Weg zur Reha in Ihrer Wunschklinik
Sie suchen nach Ihrer Wunschklinik oder möchten Ihre Reha beantragen? Hier finden Sie die wichtigsten Infos.
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Wunsch und Wahlrecht
Während Ihrer Rehabilitation sollen Sie sich wohlfühlen und dafür benötigt es die zu Ihnen passende Klinik.
Wir erleichtern Ihnen den Weg zu Ihrer Wunschklinik. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Wunsch- und Wahlrecht, damit Sie die passende Klinik finden sowie Musterschreiben zur Antragstellung für unsere SRH Gesundheitszentren.
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Reha-Antrag
Mit einer Reha machen wir Sie wieder fit für den Alltag oder das Arbeitsleben.
Hier finden Sie alle Formulare zur Beantragung einer Reha-Maßnahme - von der klassischen medizinischen Reha bis zu beruflichen Reha-Leistungen.
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Unsere SRH Gesundheitszentren
Unsere drei SRH Gesundheitszentren überzeugen durch Ihre wunderschöne Lage im Nordschwarzwald.
Erfahren Sie mehr über unsere SRH Gesundheitszentren in Bad Herrenalb, Waldbronn und Dobel.