SRH Gesundheitszentrum Nordschwarzwald

Barrierefreiheitserklärung

Einleitung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.gesundheitszentren-nordschwarzwald.de veröffentlichte Webseite der SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH.

Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH ist bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich der Rehabilitation und Pflege nach einem stationären Aufenthalt an. Es können Verträge über ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen abgeschlossen werden.
Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH bietet für Gäste, Betreuer, Schüler, Auszubildende, Praktikanten Verträge über die Übernachtung in unseren Einrichtungen an.
Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH bietet den Abschluss von Arbeitsverträgen und Verträgen über Praktika in allen Bereichen an, die für den Betrieb des Unternehmens relevant sind.
Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH bietet den Abschluss von Verträgen über Weiterbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an Studiengängen an.
Zudem bietet die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH auch zum Zwecke des Abschlusses der genannten Verträge Kontakt- und Serviceleistungen an, wie zum Beispiel die Nutzung eines Online-Kontaktformulars oder Hotline.
 

Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH bietet ambulante Rehabilitationsleistungen in den Bereichen Orthopädie, Kardiologie, Neurologie und Onkologie an. Je nach Bereich ergeben sich unterschiedliche Anforderungen der Inanspruchnahme der jeweiligen Gesundheitsdienstleistung, über die wir Sie gerne individuell beraten und Ihnen aufzeigen, ob eine ärztliche Verordnung oder eine Antragstellung, etwa bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung erforderlich ist. Sofern Sie sich für unsere Gesundheits- und/oder Präventionskurse interessieren, erfahren Sie auf individuelle Anfrage.

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH hat bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsverkehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549.

Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:

  • Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
  • Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
  • Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
  • Erkennbarkeit der Hyperlinks

Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Nicht barrierefrei sind bislang:

  • Download des/der PDF-Dokumente
  • Videos
     

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH
Gisela-und-Hans-Ruland-Straße 1
76337 Waldbronn
Telefon +49 (0) 7243 603-0
Telefax +49 (0) 7243 603-2630
info.gns@srh.de
www.gesundheitszentren-nordschwarzwald.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörde ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in einer aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.