Liebe Besucher:innen,
für Ihren Besuch in unseren SRH Gesundheitszentren benötigen Sie auch weiterhin einen negativen Coronatest. Die Glaubhaftmachung bzw. Selbstauskunft Ihres Besuches müssen laut Corona-Verordnung persönlich in der Bürgerteststelle vorgetragen werden. Die Selbstauskunft kann eigenständig erstellt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Bescheinigung für negative Testergebnisse und geplante Besuche in unseren SRH Gesundheitszentren ausstellen.
In allen drei Kliniken gilt:
- 2 Besucher:innen je Rehabilitand:in pro Tag
- FFP2 Maskenpflicht
- Einlass nur mit negativem Corona-Test (stichprobenartige Kontrolle)